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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 15 AS 37/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,88848
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 15 AS 37/18 B ER (https://dejure.org/2018,88848)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.04.2018 - L 15 AS 37/18 B ER (https://dejure.org/2018,88848)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. April 2018 - L 15 AS 37/18 B ER (https://dejure.org/2018,88848)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 15 AS 185/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen an EU-Ausländer; Leistungsausschluss;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 15 AS 37/18
    Ein etwaiger Anspruch gegen diesen ist wegen seines Ausnahmecharakters, namentlich der Abhängigkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Ermessensentscheidung unter Vorbringen besonderer Umstände, die der Ausreise ggf. auch längerfristig entgegenstehen, gesondert geltend zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. März 2017 - L 15 AS 26/17 B ER und vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER).

    Ebenso wie der Anspruch auf Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII rechtlich ein aliud zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II darstellte (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - L 15 AS 185/15 B ER), gilt dies auch für den Anspruch auf Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3 SGB XII (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. April 2017 - L 13 AS 113/17 B ER).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 15 AS 37/18
    Die Antragsteller haben nicht glaubhaft gemacht, dass ihnen ein Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU oder nach dem begrenzt subsidiär anwendbaren Aufenthaltsgesetz - AufenthG - (vgl. hierzu Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R -, juris) zusteht.
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 15 AS 37/18
    Diese Frage ist nunmehr entschieden durch Urteil des EuGH vom 15. September 2015 - C 67/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2019 - L 15 AS 237/19
    Gegen tatsächlich ausgeübte Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum hinweg spricht schließlich, dass vorliegend der Lohnzufluss für die vorgetragene Erwerbstätigkeit in hinreichender Weise lediglich für die Monate Januar und Februar 2019 durch Kontoauszüge belegt worden ist (zur Erforderlichkeit von Nachweisen in dieser Form vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2018 - L 15 AS 37/18 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2019 - L 15 AS 106/19
    Ein derartiges Vorgehen ist zwar durchaus legitim, nach der Rechtsprechung des Senats aber gleichwohl vom Aufwand sowie von der Praktikabilität her wenig nachvollziehbar und zum Nachweis tatsächlicher Lohnzuflüsse kaum geeignet (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 4. April 2018 - L 15 AS 37/18 B ER - unter Hinweis auf Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2017 - L 31 AS 848/1 B ER -, juris Rn. 25, das Quittungen über Barauszahlungen angesichts der Gepflogenheiten der unbaren Kontozahlungen auch im Arbeitsleben im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 128 SGG als Beleg für Beschäftigungsverhältnisse in der Regel nicht genügen lässt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.01.2019 - L 15 AS 337/18
    Ein derartiges Vorgehen ist zwar durchaus legitim, ist nach der Rechtsprechung des Senats aber gleichwohl vom Aufwand sowie von der Praktikabilität her wenig nachvollziehbar und zum Nachweis tatsächlicher Lohnzuflüsse kaum geeignet (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 4. April 2018 - L 15 AS 37/18 B ER - unter Hinweis auf Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2017 - L 31 AS 848/1 B ER -, juris Rn. 25, das Quittungen über Barauszahlungen angesichts der Gepflogenheiten der unbaren Kontozahlungen auch im Arbeitsleben im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 128 SGG als Beleg für Beschäftigungsverhältnisse in der Regel nicht genügen lässt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2019 - L 15 AS 315/17
    Die von den Klägern vorgelegten handschriftlichen Quittierungen über Barauszahlungen als Gegenleistungen für geleistete Arbeiten vermögen einen derartigen Zufluss nicht nachzuweisen und belegen auch eine mehr als unwesentliche und geringfügige unselbstständige Tätigkeit des Klägers zu 1. Für die vorgenannten Baufirmen nicht (zur Geeignetheit von Quittungen zum Beleg von Arbeitsentgelten vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2018 - L 15 AS 37/18 B ER - unter Hinweise auf Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2017 - L 31 AS 848/1 B ER -, juris Rn. 25, das Quittungen über Barauszahlungen angesichts der Gepflogenheiten der unbaren Kontozahlungen auch im Arbeitsleben im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 128 SGG als Beleg für Beschäftigungsverhältnisse in der Regel nicht genügen lässt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2018 - L 15 AS 237/18
    Ein derartiges Vorgehen ist zwar durchaus legitim, erscheint dem Senat aber gleichwohl vom Aufwand sowie von der Praktikabilität her wenig nachvollziehbar und zum Nachweis tatsächlicher Lohnzuflüsse kaum geeignet (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 4. April 2018 - L 15 AS 37/18 B ER - unter Hinweise auf Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juni 2017 - L 31 AS 848/1 B ER -, juris Rn. 25, das Quittungen über Barauszahlungen angesichts der Gepflogenheiten der unbaren Kontozahlungen auch im Arbeitsleben im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 128 SGG als Beleg für Beschäftigungsverhältnisse in der Regel nicht genügen lässt).
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